Unabhängigkeit, sich frei entfalten können, sind nur zwei der Vorteile einer eigenen Firma. Doch bevor man soweit ist, muss man seine Firma gründen. Der Umfang vom Gründungsprozess ist hierbei von verschiedenen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel der Rechtsform.
Rechtsformen und ihre Vor- und Nachteile
Entscheidet man sich für eine Einzelfirma, so muss man hier nichts beachten. Doch aufwendiger wird es, wenn es eine Gesellschaft wie eine GmbH oder eine UG, als eine Mini-GmbH werden soll. Dann braucht man nämlich einen Gesellschaftsvertrag und muss eine Eintragung beim zuständigen Registergericht vornehmen. Einzelfirma oder eine Gesellschaft wie eine GmbH haben ihre Vor- und Nachteile.
Während man bei einer Einzelfirma oder bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts die volle Haftung hat, also auch mit seinem Privatvermögen, sieht das bei einer GmbH oder einer UG anders aus. Hier haftet man nur mit dem Firmenkapital. Dafür muss man aber 25.000 Euro mit der Gründung bei einer GmbH einzahlen.
Mit Haftung (mit Privatvermögen):
- Einzelfirma
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Beschränkte Haftung (Firmenvermögen)
- GmbH
- UG (Mini GmbH)
Eintragungen vornehmen
Gerade da es bei den Rechtsformen große Unterschiede, mit Vor- und Nachteile gibt, sollte man im Vorfeld ein Geschäftskonzept erstellen. Ein solches kann auch notwendig sein, wenn man als Startkapital für die Gründung auf Kredite angewiesen ist. Zum Abschluss einer Gründung, muss man noch eine Eintragung vornehmen lassen, nämlich die Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt oder beim Finanzamt. Wo man hier die Eintragung vornehmen muss, hängt von der geplanten Geschäftstätigkeit ab, ob diese Gewerblich oder Freiberuflich ist.
Handelt es sich um ein Gewerbe, so ist das Gewerbeamt zuständig. Für wenige Euros kann man hier eine Eintragung vornehmen. Alle weiteren Eintragungen, wie beim Finanzamt, werden dann automatisch vom Gewerbeamt veranlasst. Handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit, so muss diese formlos beim Finanzamt angemeldet werden.
Wie man daran erkennen kann, ist der Gründungsprozess eigentlich relativ einfach und übersichtlich, wenn man alle relevanten Fragen wie Rechtsform und dergleichen im Vorfeld für sich geklärt hat.
Nachfolgend nochmals der Gründungsprozess in der Übersicht:
- Geschäftskonzept entwickeln (alle relevanten Fragen wie Rechtsform, Finanzierung etc.)
- Bei Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Gründung der Gesellschaft durch Gesellschaftsvertrag und Eintragung
- Eintragung beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt